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AGB's

Vertragsinhalt

Mündliche Nebenabreden sind ungültig. Abweichungen von den vorliegenden Bedingungen bedürfen, um gültig zu sein, schriftlich vermerkt werden.

Preis

Der Preis versteht sich ohne Montage und ohne Zu- und Ableitungen für Wasser und Strom. Die Mehrwertsteuer ist im Kaufpreis nicht inbegriffen. Bei einer Mehrzahlvon Käufern besteht solidarische Haftung für den Kaufpreis.

Lieferfrist

Die angegebene Lieferfrist ist unverbindlich. Schadenersatzansprüche oder Rücktritt wegen etwaiger verspäteter Lieferungen sind ausgeschlossen.

Mängelrügen

Allfällige Mängelrügen sind vom Käufer/von der Käuferin spätestens innert acht Tagen nach Empfang des Kaufgegenstandes anzubringen. Zahlungsfristen werden durch Mängelrügen nicht unterbrochen. Die heer ag lehnt jede Sachgewährleistung für die verkauften Objekte ab. Anstelle der Sachgewährleistung durch die heer ag, tritt eine allfällige Herstellergarantie, soweit vorhanden, in Kraft.

Bewilligungen

Allfällige Bau- und Betriebsbewilligungen sowie andere behördliche Genehmigungen sind ausschliesslich Sache des Käufers.

Zahlungskonditionen / Verzugsfolgen

Bei unpünktlicher Zahlung oder Stundung der Raten hat der Käufer/die Käuferin einen Verzugszins von 1% für jeden angefangenen Monat zuzüglich sämtlicher Spesen und Kosten sowie für jede Mahnung eine Gebühr von Fr. 10.00 zu bezahlen. Die Verkäuferin hat bei Zahlungsverzug des Käufers/der Käuferin das Recht, ohne weiteres vom Vertrag zurückzutreten und den Kaufgegenstand ohne gerichtlichen Entscheid zurückzunehmen.

Ist der Käufer/die Käuferin bei Ratenzahlungen trotz erfolgter Mahnung mit Ansetzung einer zehntägigen Frist mit der Bezahlung von 2 verfallenen Raten, welche zusammen mindestens einen Zehntel des Kaufpreises ausmachen oder mit einer einzigen Ratenzahlung, welche mindestens einen Viertel des Kaufpreises ausmacht, oder mit der letzten Ratenzahlung im Rückstand, so kann die Verkäuferin den ganzen Restkaufpreis fordern, oder vom Vertrag zurücktreten und den Kaufgegenstand ohne gerichtlichen Entscheid zurücknehmen.

Tritt die Verkäuferin infolge Zahlungsverzug des Käufers/der Käuferin zurück, so hat der Käufer/die Käuferin eine Konventionalstrafe von 30% des Kaufpreises sowie für die Dauer des Besitzes einen monatlichen Mietzins in der Höhe vom mindestens 6% des Kaufpreises zu entrichten, was als angemessen anerkannt wird. Weitergehende Rechte wegen ausserordentlicher Abnutzung des Kaufgegenstandes bleiben vorbehalten.

Befindet sich der Käufer/die Käuferin in Annahme- oder Zahlungsverzug, so gilt die gegen eine angemessene Lagergebühr vorgenommene Einlagerung des Kaufgegenstandes bei der Verkäuferin als ordnungsgemässe Lieferung. Die Parteien vereinbaren dies als Ort der Hinterlegung im Sinne von Art. 92 Abs 2 OR.

Montage und Regiearbeiten

Die Montagekosten sowie vom Käufer/der Käuferin verlangten Änderungen oder Ergänzungsarbeiten werden zuzüglich berechnet. Sie umfassen die üblichen Stundenansätze der Verkäuferin, Reisespesen sowie Materialkosten. Allfällige Mängelrügen sind vom Käufer/der Käuferin spätestens innert acht Tagen seit Ablieferung des Kaufgegenstandes anzubringen. Zahlungsfristen werden durch Mängelrügen nicht unterbrochen.

Rücktritt

Bricht der Käufer/die Käuferin den Vertrag oder erklärt er/sie, diesen nicht halten zu wollen, so verpflichtet er/sie sich zu folgenden Leistungen: er/sie schuldet eine Konventionalstrafe von 30% des Kaufpreises sowie für die Dauer des Besitzes einen monatlichen Mietzins in der Höhe vom mindestens 6% des Kaufpreises, was als angemessen anerkannt wird.

Die Bezahlung der Konventionalstrafe befreit jedoch nicht von der Vertragserfüllung. Erfüllt der Käufer/die Käuferin den Vertrag nicht, so stehen der Verkäuferin zudem Schadenersatzansprüche zu.

Eigentumsvorbehalt

Der Kaufgegenstand bleibt im Sinne von Art. 71 5f. ZGB Eigentum der Verkäuferin bis Kaufpreis, Teilzahlungszuschlag, allfällige Verzugszinsen und Spesen restlos bezahlt sind. Vorher darf der Käufer/die Käuferin in keiner Weise über den Kaufgegenstand verfügen. Die Verkäuferin ist ermächtigt, den Eigentumsvorbehalt auf Kosten des Käufers/der Käuferin im zuständigen Register eintragen zu lassen. Die Verkäuferin darf den Kaufgegenstand jederzeit kontrollieren und zu dessen Kontrolle oder Rücknahme den betreffenden Raum betreten.

Garantie

Die Garantie beträgt ein Jahr ab Inbetriebsetzung der Anlage für alle Fabrikations- oder Materialfehler. Glasteile und einer enormen Abnutzung unterworfener Teile (z.B. Siebe, Dichtungen, Kontroll-Lampen usw. ) sowie Unterhaltsarbeiten (Entkalken, Reinigen usw.) sind von der Garantie ausgeschlossen. Keine Garantie besteht auch bei unsachgemässer Behandlung oder mangelhafter Wartung des Kaufgegenstandes durch den Käufer/die Käuferin (z.B. Verkalkung oder Verschmutzung). Die Garantie erlischt bei Übergang des Kaufgegenstandes an einen anderen Besitzer, bei Reparaturen durch Dritte oder bei Nichteinhalten der vereinbarten Zahlungskonditionen.

Haftungsbeschränkung

Die Haftung der Verkäuferin ist in jedem Falle beschränkt auf die Höhe des Kaufpreises.

Gerichtsstand

Gerichtsstand für beide Teile ist Reinach, Kanton Basel-Land.